Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte

Ihre Rolle, Funktion und Bedeutung für die kommunale Integrationspolitik und Integrationsarbeit in Bayern

Impulsreferat am 19.März 2011 in Ansbach auf der Fachtagung „ Empowerment&Partizipation von Migrantinnen und Migranten in Bayern“

Die Ausländerbeiräte leisten seit Jahren wertvolle Integrationsarbeit in den Städten und Gemeinden:

  • Sie beraten den Stadt- oder Gemeinderat sowie die kommunale Verwaltung,
  • Sie weisen auf Integrationsprobleme hin,
  • Sie beteiligen sich an der Gestaltung und Umsetzung von Integrationsmaßnahmen,
  • Sie informieren die deutsche und ausländische Bevölkerung.
  • Sie tragen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Belange und Probleme der Nicht-Deutschen bei.
  • Sie übernehmen eine wichtige Vermittlerfunktion zwischen den Mandatsträgern, Stadtverwaltung und der deutschen und ausländischen Bevölkerung.
  • Sie sind wegen ihrer multinationaler Zusammensetzung positive Beispiele für interkulturelle Zusammenarbeit und Konfliktbewältigung.

Aufgabenfeld des Ausländerbeirates ist Querschnittsaufgabe der kommunalen IntegrationsarbeitIntegration ist eine Querschnittsaufgabe, deshalb setzen sich Beiräte mit allen wichtigen Handlungsfeldern der Kommunalpolitik – nicht nur „Ausländerthemen – auseinander und bringen sich politisch/fachlich kompetent in den entsprechenden stadtinternen und –externen Gremien ein.

Empfehlung: Ständige Fortbildungen über kommunalpolitische Themen und Entwicklung integrationspolitischer Ideen und Maßnahmen

Kernaufgaben der Beiräte sind:

  1. Klassische Interessensvertretung in politischer Hinsicht (kritisch, unabhängig von Parteipolitik und Verbandinteressen)
  2. Aktive Integrationsförderung, Vernetzung mit den Basisorganisationen und Initiativen.
  3.  Antidiskriminierungsarbeit
  4.  Öffentlichkeitsarbeit

Aus den Kernaufgaben handlungsleitende Ziele formulieren:

Ziele des Ausländerbeirates

  • Politische Partizipation
    Die Grundlage der politischen Arbeit des Ausländerbeirates ist die gezielte Förderung  der politisch/rechtlichen Gleichstellung der alle auf Dauer in der Bundesrepublik lebenden Migrantinnen und Migranten. Das kommunale Wahlrecht für alle ist und bleibt unsere zentrale Forderung.Bezirksausschüsse/ Bürgerversammlungen, Stadtratskommission, (Stadtratsausschuss für Zuwanderung und Integration), Integrationsrat Bayern, Landesvertretung (AGABY)
  • Einbürgerung / Doppelte Staatsbürgerschaft
    Der Ausländerbeirat setzt sich für erleichterte Einbürgerung nach dem Territorialprinzip und die Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft.
  • Förderung der Antidiskriminierungsarbeit
    Die Ergebnisse regelmäßiger Untersuchungen und die Erfahrungen bestehender Antidiskriminierungsbüros zeigen, dass Rassismus und Diskriminierung für viele Angehörige ethnischer Minderheiten Alltag ist. Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft tritt in allen Bereichen auf, besonders häufig aber auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt. Der Ausländerbeirat setzt sich gegen jegliche Diskriminierung und Ausgrenzung ein.

Interkulturelle Öffnung der Verwaltung
Entscheidender Bestandteil einer kommunalen Integrationspolitik ist die verstärkte Einstellung von Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund. Bei allen Neueinstellungen und besonders bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen müssen Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund verstärkt berücksichtigt werden. Dazu sind Maßnahmen zu entwickeln, die eine Erhöhung der Zahl der Beschäftigten mit Migrationshintergrund bewirken, so dass ihr Anteil an den Beschäftigten in der Verwaltung mittelfristig in etwa dem Anteil der Migrantinnen und Migranten an der Stadtbevölkerung entspricht. Für alle Beschäftigten der Verwaltung, besonders auch für die Führungskräfte, sind geeignete Fortbildungen und Fachtage anzubieten, die für die veränderten Anforderungen an Verwaltungsarbeit in der Einwanderungsgesellschaft sensibilisieren und interkulturelle Kompetenz vermitteln.

Zusammenarbeit mit der migrationsrelevanten Behörden
Gerade vor dem Hintergrund des am 1.1.2005 in Kraft tretenden Zuwanderungsgesetzes, mit dem Zuständigkeiten im Rahmen der Integrationsförderung an die Ausländerbehörde übertragen wurden, ist eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit unbedingt erforderlich.

Förderung von Migrantenselbstorganisationen (Selbsthilfe und Eigenverantwortung)
Migrantenselbstorganisationen sind vor Ort Partner beim Einsatz für die Interessen der Migrantinnen und Migranten und für ein friedliches, gleichberechtigtes Zusammenleben von Mehrheitsgesellschaft und Zugewanderten. Eine enge Zusammenarbeit ist deshalb erforderlich, weil hierdurch die Migrantenselbstorganisationen ihre kommunal relevanten Forderungen in die Arbeit des Ausländerbeirates einfließen lassen. Der Ausländerbeirat setzt sich für eine angemessene Förderung der Arbeit der Migrantenselbstorganisationen ein.

Förderung von Migrantenkindern im Elementarbereich
Für die spätere schulische und berufliche Karriere der Kinder mit Migrationshintergrund spielt die Frühförderung im Erziehungs- und Bildungssystem eine besondere Rolle. Der Ausländerbeirat setzt sich dafür ein, dass alle Kinder mit Migrationshintergrund volle drei Jahre eine Kindertageseinrichtung besuchen, in der sie auf eine erfolgreiche schulische Laufbahn vorbereitet werden und in der sie soziokulturell bedingte Nachteile aufarbeiten können. Die Förderung der bei Migrantenkindern natürlich entwickelten Mehrsprachigkeit z. B. durch bilinguales Personal und interkulturelles Konzept in den Kindertageseinrichtungen ist hier sehr wichtig.

Verbesserung der Schulerfolge von Migrantenkindern
Ein besonderes Augenmerk legt der Ausländerbeirat auf die Verbesserung der Schulerfolge von Migrantenkindern. Ein besonderes Gewicht kommt dabei der Frage der Elternaufklärung und Elternmitwirkung zu. Der Ausländerbeirat stellt sich daher der Aufgabe einer Entwicklung einer systematischen Elternarbeit und der Schulung von Elternvertretern für ihre qualifizierte Mitarbeit in schulischen Gremien.

Übergang Schule/Beruf
Der Ausländerbeirat fordert für einen erfolgreichen Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf die Bildung von örtlichen Netzwerken mit einem gemeinsamen Übergangsmanagement, das die vorhandenen Kräfte bündelt, unnötige Parallelarbeit verhindert und Transparenz und Zielgenauigkeit garantiert.

Wohnen und Stadtentwicklung
Prognosen der Bevölkerungswissenschaft zufolge werden sich vor allem die Großstädte wie Stadt München in Zukunft noch mehr als heute durch die hohe Zahl von Migrant/innen hervorheben. Vor diesem Hintergrund sollen Ausländerbeirat und Migrantenselbstorganisationen frühzeitig an der Planung von Projekten und Maßnahmen beteiligt werden, um ihre Interessen und Potentiale im Rahmen der Stadtentwicklung und/oder Stadtsanierung einzubringen.
GesundheitMigrantinnen und Migranten benötigen vielfach aus sprachlichen und kulturellen Gründen für den Umgang mit Krankheit und dem Verständnis für Gesundheit ein angemessenes Beratungs- und Aufklärungsangebot. Frauen, Senioren und Flüchtlinge sind einige Personengruppen, die besondere Angebote brauchen. SportDer Sport bietet eine wichtige Basis für das interkulturelle Zusammenleben. Der Ausländerbeirat setzt sich für ein möglichst konfliktfreies Miteinander sowohl von multiethnischen Sportvereinen als auch von ethnisch homogenen Vereinen ein. Dazu gehört auch der Einsatz für gleiche Zugangsmöglichkeiten für alle Vereine zu Sportstätten und Übungsstunden.

Dialog der Religionen
Der Ausländerbeirat setzt sich für einen Dialog der Religionen ein, der eine gleichberechtigte Religionsausübung bei gegenseitiger Akzeptanz ermöglicht.

Arbeitsbedingungen

Vorbemerkung
Dieser Teil  ist aus der Perspektive des Münchener Beirats. Da München v.a. hinsichtlich der Größe für Bayern nicht repräsentativ ist, sind die Aussagen über Ausstattung der Geschäftsstelle und Arbeitsbedingungen auch nicht auf andere Beiräte / Städte1 :1 übertragbar (München: 310.000 „Passausländer“, 450.000 Menschen mit Migrationshintergrund)

Eine gut ausgestattete Geschäftsstelle (Personal, Räume, Ressourcen, Finanzen) ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit Situation in München:Die Geschäftsstelle des AB hat 3 Vollzeit und 3 Teilzeitstellen, ohne deren professionelle Arbeit das ehrenamtliche AB-Gremium seine Aufgaben nicht erfüllen könnte.

Die Anti-Diskriminierungsstelle der Stadt ist auch in der Geschäftsstelle des AB angesiedelt (2 zusätzliche hauptamtliche Stellen)

Der AB verfügt zusätzlich zum Etat für die eigene Arbeit noch über einen Zuschussetat von ca.120.000 € pro Jahr zur Förderung von Aktivitäten und Projekten Anderer (z.B. Migrantenvereine). Nach sorgfältiger Prüfung spricht der Ausländerbeirat Zuschussempfehlungen aus und sorgt damit für eine kleinteilige, breit gestreute Förderung von Integrationsprojekten in München. Pro Jahr erreichen den Ausländerbeirat durchschnittlich 120 Zuschussanträge. Das lässt den Ausländerbeirat in der Außenwirkung attraktiv und unterstützend erscheinen.

Der Stadtrat steht hinter der Arbeit des ABs und unterstützt diese. Beispiel: AB fordert Stelle für Anti-Diskriminierungsarbeit. Stadtrat stimmt zu

Empfehlung

  • Kommunen müssen die Existenz und Arbeit des Ausländerbeirates wertschätzen und ausreichend Mittel zur Verfügung stellen.
  • Kompetente und engagierte Mitglieder müssen gewonnen werden.

Um erfolgreich arbeiten zu können und die kommunale Integrationspolitik positiv zu beeinflussen, müssen die ehrenamtlichen Beiratsmitglieder politisch kompetent und engagiert sein. Solche Menschen zu finden ist nicht immer einfach. Das gelingt nur, wenn ihr ehrenamtliches Engagement wertgeschätzt wird. Das drückt sich in München u.a. dadurch aus, dass die Beiräte Sitzungsgelder – wie die Mitglieder der  Bezirksausschüsse auch – erhalten. (Vollversammlung: 51 €, Ausschusssitzungen: 26 €).

Aufwandsentschädigungen für Mitgleider des Ausländerbeirats:
Vorsitzender: 506€/ Monat, Freistellung bis zu 10 Stunden / Woche
Zwei Stellvertreter: je 176 € / Monat
Vier AusschusssprecherInnen: 77 €/ Monat

Zudem haben Arbeiter und Angestellte Anspruch auf Ersatz für den aus Anlaß der ehrenamtlichen Tätigkeit entstandenen Verdienstausfall (maximal bis zu einem Fünftel der wöchentlichen Normalarbeitszeit).

Problemfelder und Zukunftsperspektiven:

  • Verzahnung mit der kommunalpolitischen Struktur (Beschlüsse, Empfehlungen, Stellungnahmen)?
  • Name des Ausländerbeirates?
  • Zusammensetzung?