Demokratie, politische Partizipation und Ausländerbeiräte

Partizipation

Als Maßstab für erfolgreich realisierte politische Partizipation kann die tatsächliche Einflussnahme der Partizipierenden definiert werden, je nach Anspruch im Hinblick auf politische Entscheidungen. Politische Partizipation ist kein Thema der Minderheiten allein, sondern muss alle angehen. Politische Partizipation ist effektivste Maßnahme gegen Diskriminierung und rassistische Gewalt.

Demokratie

Der moderne Verfassungsstaat fordert die Überwindung völkischen Denkens. Für die Verleihung der Bürgerrechte darf die ethnische Herkunft keine Rolle spielen. Die Idee der modernen Demokratie baut in ihrem Kern darauf ab, dass jede Bürgerin und Bürger eines Landes grundsätzlich die Möglichkeit hat, durch aktive und passive Wahl auf die Zusammensetzung der politischen Entscheidungsgremien Einfluss zu nehmen. Insofern stellt „Partizipation der ethnischen Minderheiten“ eine der zentralen Herausforderungen der westlichen Demokratien in der Gegenwart dar.

Der Ausländerstatus von MigrantInnen

MigrantInnen haben in der Bundesrepublik ihren Lebensmittelpunkt; sie sind Inländer mit einem fremden Pass. Gleichwohl werden Ihnen elementare Bürgerrechte wie das Wahlrecht auf Bundes- und Landesebene vorenthalten. Während Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union seit 1994 über das kommunale Wahlrecht verfügen, haben Migrantinnen und Migranten aus Nicht-EU-Ländern dieses Recht nicht; ihre Möglichkeiten sind in besonderem Maße eingeschränkt. Die Freiheit, Vereine zu gründen, steht auch MigrantInnen zu. Sie verfügen somit über Möglichkeiten der Entfaltung und Selbstorganisation sowohl auf politischem Gebiet als auch für wirtschaftliche, kulturelle und sportliche Zwecke. MigranInnen haben grundsätzlich das Recht, sich im Rahmen der allgemeinen Gesetze politisch zu betätigen, also auf die politische Willensbildung einzuwirken und an dieser teilhaben. Gleichzeitig unterliegt diese politische Partizipation allerdings bestimmten Beschränkungen.

Erscheinungsformen der Partizipation von MigrantInnen

Politische Partizipation von MigrantInnen umfasst sehr heterogene Formen wie in den Arbeitskreisen der deutschen Parteien, in den Auslandsorganisationen der Parteien des Herkunftslandes, in den deutschen Gewerkschaften, in religiösen Vereinigungen, in den Dach- und Ortsverbänden der ethnisch/national orientierten Interessenvertretungen und in den Ausländerbeiräten. Die Grundformen der Partizipation (herkunftslandorientierte und aufnahmelandorientierte) variieren deutlich hinsichtlich ihrer Ziele und der Anforderungen, die sie an ihre potentiellen Mitglieder stellen. Weil den verschiedenen Partizipationsformen sehr unterschiedliche Interessen und Voraussetzungen zugrunde liegen, unterschieden sich diese auch deutlich in ihren möglichen Auswirkungen.

Aufgaben der Ausländerbeiräte

Die Ausländerbeiräte leisten seit Jahren wertvolle Integrationsarbeit in den Städten und Gemeinden. Sie beraten den Stadt- oder Kreisrat sowie die kommunale Verwaltung, weisen auf Integrationsprobleme hin und beteiligen sich an der Gestaltung und Umsetzung von Integrationsmaßnahmen. Sie informieren die deutsche und ausländische Bevölkerung und tragen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Belange und Probleme der Nicht-Deutschen bei. Sie übernehmen eine wichtige Vermittlerfunktion zwischen den Mandatsträgern, Stadtverwaltung und der deutschen und ausländischen Bevölkerung. Durch ihre multinationale Zusammensetzung sind sie positive Beispiele interkultureller Zusammenarbeit und Konfliktbewältigung.

Aufwertung der Ausländerbeiräte und Verbesserung der kommunalen Partizipationsmöglichkeiten von MigrantInnen aus Drittstaaten

Die politischen Partizipationsmöglichkeiten von MigrantInnen aus Drittstaaten sollen in Kommunen durch die Änderung der Bayerischen Gemeindeordnung in folgender Hinsicht  verbessert werden:

  •  Die Einrichtung von gemeinsamen kommunalen Stadtratsausschüssen für Migrationsfragen mit Rede-, Antrags- und Stimmrecht von Mitgliedern der örtlichen Ausländerbeiräte wird in Kommunen ab einer bestimmten Größenordnung ermöglicht.
  • Das Rede-, Antrags-, und Stimmrecht von Migrantinnen und Migranten aus Drittstaaten in Bürgerversammlungen wird ermöglicht. (Alternative solange der Gesetzgeber auf diesen Vorschlag nicht eingeht: Vor jeder Bürgerversammlung wird den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern vorgeschlagen, ausländischen Bewohnerinnen und Bewohnern des Stadtbezirkes das Rederecht zu erteilen). 
  • Die Wahl und Einrichtung von Ausländerbeiräten wird in der Gemeindeordnung verankert.

Institutionelle Anerkennung und Förderung der AGABY zur besseren Partizipation der MigrantInnen an der integrationspolitischen Arbeit auf der Landesebene

Um eine ähnliche Partizipationsmöglichkeit der MigrantInnen auf der Landesebene, die in Bayern fehlt, zu ermöglichen, gründete sich 1993 die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Bayerns (AGABY). Sie ist der Zusammenschluß von 19 Ausländerbeiräten, die durch die ausländische Bevölkerung ihrer Städte und Gemeinden gewählt sind. In diesen Städten und Landkreisen leben mehr als 90% der Ausländerinnen und Ausländer Bayerns. Die AGABY ist damit die einzige Interessenvertretung der MigrantInnen auf der Landesebene, die demokratisch legitimiert, nationalitätenübergreifend und überparteilich ist. Damit erfüllt sie am besten die Voraussetzungen, als Ansprechpartner für das Parlament und die Regierung sowie die Öffentlichkeit, die Beteiligung der Migrantinnen und Migranten in der ausländer- und integrationspolitischen Arbeit auf der Landesebene zu verwirklichen. Zum einen trägt die AGABY durch Erfahrungs- und Informationsaustausch sowie Koordination zur Effizienz der Arbeit einzelner kommunaler Beiräte vor Ort bei und ermöglicht dadurch eine bessere Nutzung der Ressourcen. Zum anderen fördert sie den Dialog mit staatlichen Gremien, den Landtagsfraktionen und gesellschaftlichen Organisationen, sowie der Öffentlichkeit auf der Landesebene. Die AGABY setzt sich mit einem hohen ehrenamtlichen Einsatz für ein friedliches und demokratisches Zusammenleben von Deutschen und MigrantInnen im Freistaat ein.

Die Arbeitsgemeinschaft verfügt aber über keine finanziellen Mitteln. Damit fehlen ihr die dringend notwendigen Mittel zur Finanzierung einer eigenen Geschäftsstelle. Das sehr hohe ehrenamtliche Engagement, das die Fortsetzung der Arbeit bisher ermöglicht hat, reicht leider nicht aus, die Aktivitäten im erforderlichen Umfang auszubauen. AGABYs Mitglieder verfügen selbst meistens über geringe finanzielle Mittel, so dass eine Finanzierung durch die Mitgliedsbeiträge nicht möglich ist. Trotz der erkennbaren Anerkennung ihrer Arbeit in verschiedenen persönlichen Gesprächen mit politischen Mandatsträgern und zuständigen Stellen, ist eine institutionelle Anerkennung und finanzielle Förderung der AGABY, um die sie sich seit ihrer Gründung bemüht, leider ausgeblieben.

Deshalb stellen wir folgende Forderungen:

  • Die politische und institutionelle Anerkennung der AGABY als Interessenvertretung der ausländischen Bevölkerung auf der Landesebene und als Ansprechpartner und Berater für den Landtag und Landesregierung bei ausländer- und integrationspolitischen Fragen und Themen.
  • Die institutionelle Förderung und Gewährung finanzieller und infrastruktureller Mittel für ihre Arbeit

Leitziele und Handlungskonzept:

In einem partizipativ-diskursiven Planungsprozess sollen Leitziele für eine interkulturelle Land- und Stadtpolitik sowie ein Handlungskonzept für die interkulturelle Arbeit entwickelt werden. Das heißt, dass die VertreterInnen aller migrationsrelevanten Institutionen an der Problemdefinition, der Zielfindung, der Entwicklung von Handlungsstrategien und deren Umsetzung beteiligt werden.

Abbau des Ausländerstatus sowie deren rechtlich normierte Ungleichbehandlung

Zu den Maßnahmen, die einen Beitrag zu einer demokratischen Lösung dieses Problem leisten können, gehört zunächst die Verleihung von Bürgerrechten an MigrantInnen auf kommunaler Ebene (aktives und passives Wahlrecht). Von größerer Bedeutung sind auch Erleichterungen des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit. Aufgrund der geschlechtsspezifischen Machtverhältnisse soll der Gleichberechtigung von Mann und Frau politisch ein hoher Stellenwert eingeräumt werden.

Weitere Maßnahmen sind:

  • Verstärkte Berücksichtigung von Eingebürgerten durch Parteien bei Kandidaturen für die Vergabe von Wahlmandaten,
  • Verstärkte Berücksichtigung von MigrantInnen in Funktionen von Verbänden und gesellschaftlichen Gruppen,
  • Abbau von Zugangshemmnissen für MigrantInnen im öffentlichen Dienst,
  • Entfaltung und Ermutigung zivilgesellschaftlichen Engagements in den Reihen der MigrantInnen,
  • Einbeziehung der Migrantenkulturen in demokratische Partizipationsprozesse.