Doppelte Staatsbürgerschaft: Weg mit der Optionspflicht!

Das seit 2000 gültige deutsche Staatsbürgerschaftsrecht zwingt hunderttausende Kinder dazu, sich ab dem 18. und spätestens mit dem 23. Geburtstag für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Dieser Entscheidungszwang wird „Optionspflicht“ genannt.

Die betroffenen Kinder sind keine Randgruppe. Im Jahre 2010 gab es 475.000 deutsche Staatsbürger in allen Altersgruppen, die der Optionspflicht unterlagen. Seit Anfang 2013 ist dieses Gesetz erstmals praktisch wirksam geworden: 3.300 Optionskinder vollenden in diesem Jahr das 23. Lebensjahr, in dem spätestens die Entscheidung gefällt werden muss. Die Zahl der Optionskinder wird sich in wenigen Jahren deutlich erhöhen. Nach amtlichen Berechnungen werden im Jahr 2018 ca. 40.000 Kinder gezwungen sein, sich zwischen zwei Staatsangehörigkeiten zu entscheiden.

Es sprechen viele Argumente gegen diesen Optionszwang. Die wichtigsten sind folgende:

  • Die Optionspflicht unterteilt deutsche Staatsbürger in „Bürger 1. und 2. Klasse“. In Abhängigkeit von ihrer Abstammungsgeschichte wachsen ihnen nach derzeitiger Gesetzeslage unterschiedliche Rechte und Pflichten zu. Obwohl Optionskinder ebenso wie „Abstammungsdeutsche“ die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist es für das Optionskind erheblich schwerer, auf Dauer die doppelte Staatsangehörigkeit zu erlangen.
  • In einem Rechtsgutachten unterstreicht der renommierte Asyl- und Ausländerrechtsexperte Prof. Dr. Kay Hailbronner, dass das geltende Recht Gefahren der Rechtsunsicherheit und Unklarheit über den Bestand der deutschen Staatsangehörigkeit birgt. So sei nicht einheitlich geregelt, wann die ausländische Staatsangehörigkeit beibehalten werden könne, weil eine Aufgabe unmöglich oder unzumutbar ist.
  • Aus praktischer Sicht ist die Optionspflicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten und bürokratischem Aufwand verbunden. Ein Optionsverfahren kostet ebenso viel wie ein Einbürgerungsverfahren, hinzu kommen Kosten und große Schwierigkeiten bei der Kontaktaufnahme mit den Optionspflichtigen.

Die Optionspflicht entspricht nicht der Realität der Einwanderungsgesellschaft und gefährdet Integration. Das Ziel der Optionspflicht war, Mehrstaatigkeit als Normalfall zu verhindern. Diese Vorstellung entspricht in einer sich immer stärker globalisierenden Welt, in der Mobilität über Ländergrenzen hinweg stetig zunimmt, immer weniger der Realität von Einwanderungsgesellschaften. Das zeigt sich darin, dass heute bereits bei durchschnittlich der Hälfte aller Einbürgerungen Mehrstaatigkeit akzeptiert werden muss, weil die Aufgabe der ausländischen Staatsbürgerschaft unmöglich oder unzumutbar ist.

Hinzu kommt, dass für bestimmte Personengruppen Mehrstaatigkeit bereits prinzipiell akzeptiert wird. Das betrifft vor allem EU-Bürger und Angehörige der Schweiz. Auch Kinder aus internationalen Ehen dürfen die Mehrstaatigkeit problemlos behalten.

Das wichtigste Argument gegen diese Optionspflicht ist die Tatsache, dass fast alle Optionspflichtigen es sehr ungerecht finden, dazu gezwungen zu werden, sich für eine Staatsbürgerschaft zu entscheiden. Von einer Akzeptanz der Optionsregelung bei den betroffenen Menschen kann also keine Rede sein. Vielmehr scheint die Optionspflicht wie eine Art Misstrauensvotum aufgenommen zu werden.

Aus diesen Gründen muss die Optionspflicht abgeschafft werden!