Menschenrechte in Deutschland

Menschenrechte sind für alle Menschen überall gültig.
Menschenrechte werden als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat zum Schutz seiner Freiheit verstanden.Weil aber Menschenrechte auch von dritter Seite bedroht werden, wird vorausgesetzt, dass zu jedem Menschenrecht eine staatliche Schutzpflicht gehört, mit der erst ein Menschenrecht vollständig verwirklicht werden kann. Wie sieht es in Deutschland mit den Menschenrechten aus? Gelten die Menschenrechte für alle Bürger/innen gleichermaßen? Welche Rolle spielen dabei Herkunft, Farbe, Religion und Geschlecht? Nimmt der deutsche Staat seine Schutzpflicht wirklich ernst?
Das sind Fragen, mit dem sich jedes Land regelmäßig befassen muss. Zum Glück gibt es aber auch neutrale internationale Organisationen, die über den aktuellen Stand der Menschenrechtslage in den verschiedenen Ländern objektiv berichten. Die bekannteste und einflussreichste ist der UN-Menschenrechtsausschuss. Der Ausschuss nimmt während seiner dreimal im Jahr abgehaltenen Sitzungen periodische Berichte der Mitgliedsstaaten entgegen und bewertet diese.

In seinem letzten Bericht zu Deutschland rüffelt der Ausschuss Deutschland wegen Mängeln bei Menschenrechten. Zum Umgang mit Asylbewerbern heißt es, Deutschland solle es grundsätzlich möglich machen, deren Abschiebung auch in jene Staaten auszusetzen, die sich der Dublin-Verordnung angeschlossen haben. Sie schreibt vor, dass derjenige EU-Staat für ein Asylverfahren zuständig ist, in dem ein Bewerber ankommt und erstmals Boden der Europäischen Union betritt. Konkret wird dies von den UN-Experten im Falle Griechenlands kritisiert. Deutschland solle erklären, ob es den Stopp der Abschiebung nach Griechenland im kommenden Jahr verlängern wird. Zudem soll die Bundesrepublik gewährleisten, dass keine Asylbewerber – selbst bei einem Terrorismusverdacht – in Länder mit Folterpraxis abgeschoben werden. Von solchen Herkunftsländern auf diplomatischem Wege Zusicherungen über eine anständige Behandlung zu erbitten, könne die betroffenen Personen erst recht dem Risiko unmenschlicher Behandlung nach der Rückkehr aussetzen.

  • Deutschland sollte nach Ansicht von UN-Menschenrechtsexperten mehr tun, um Gewalt gegen Frauen zu unterbinden. Besondere Sorge bereite ein hohes Niveau von Gewalt, der Frauen mit Migrationshintergrund ausgesetzt sind, besonders jene türkischen und russischen Abstammungen.
  • Der UN-Menschenrechtsausschuss mahnt auch stärkere Bemühungen zur Integration von Sinti und Roma an. Dazu müsse ihnen ein besserer Zugang zu Bildung, Wohnen, Beschäftigung und Gesundheitsfürsorge ermöglicht werden.
  • Mängel sehen die Experten auch bei der Verfolgung und Bestrafung rassistisch motivierter Straftaten. So müsse die Bundesregierung mehr tun, um die Verbreitung von Hass- und rassistischer Propaganda insbesondere im Internet zu unterbinden.