Politische Partizipation von Migrant/innen

Der Münchner Ausländerbeirat (neu: Migrationsbeirat) wird am Sonntag, 22. Januar 2017, neu gewählt. Dieser und ähnliche Beratungsgremien existieren in Deutschland seit über vierzig Jahren und wurden inzwischen in vielen Kommunen in sog. Integrations-bzw. Migrationsräte umgewandelt und mit etwas größeren Kompetenzen ausgestattet. Trotz der sinkenden Wahlbeteiligungen sind sie demokratisch legitimierte Gremien, wo vor allem Migrantinnen und Migranten ohne die deutsche Staatsbürgerschaft eine politische Stimme haben – allerdings lediglich eine beratende. Grundsätzlich sind diese Gremien die Interessenvertretung aller Migrantinnen und Migranten und setzen sich für die Verbesserung ihrer gesellschaftlichen und rechtlichen Situation ein. Über ihren unmittelbaren Zugang zu den einzelnen Gruppen, können Beiratsmitglieder auf Potenziale und Problemlagen aufmerksam machen, die sonst vielleicht nicht aufgedeckt werden können. Durch ihre politische Teilhabe kann die Aufrechterhaltung von Kommunikationsnetzen in die Migrationsbevölkerung hinein gewährleistet werden, um gerade diejenigen Migrant/innen zu erreichen, die weniger gut integriert sind. Aus dieser Perspektive kann man das Engagement in solchen Gremien als Anfangspunkt einer gleichberechtigen politischen Teilhabe von Migrant/innen interpretieren.

Betrachtet man die Kommunen als „Orte sozialer Integration“, so muss die Bedeutung der Partizipation von Migrant/innen auf dieser Ebene als besonders wichtig eingeschätzt werden.
Die Frage der politischen Partizipation von Migrant/innen sollte man aber nicht nur in Verbindung mit der Existenz von Migrationsbeiräten diskutieren. Noch wichtiger ist es, das Augenmerk auf die existierende Bandbreite der Beteiligungsformen von Einwanderern an der deutschen Politik und Gesellschaft zu richten und daraus Schlussfolgerungen zu ziehen.

Die Möglichkeiten der politischen, sozialen und kulturellen Teilhabe von Migrantinnen und Migranten an einer Einwanderungsgesellschaft wie Deutschland sind wichtige Voraussetzungen für Integrationsprozesse. Grundsätzlich kann man beobachten, dass die Bedeutung von Migranten als aktive oder passive Mitgestalter deutscher Politik eine steigende Tendenz zeigt, weil es schon seit den 1990er-Jahren immer mehr eingebürgerte deutsche Wähler/innen aber auch Mandatsträger/innen gibt und diese Zahl in Zukunft weiter steigen wird.

Ohne deutsche Staatsbürgerschaft sind die Möglichkeiten der Partizipation einerseits begrenzt, weil Migrant/innen -mit Ausnahme von EU-Angehörigen bei Kommunalwahlen – nicht zum Wahlvolk gehören und somit in der Regel von der wichtigsten demokratischen Mitbestimmungsform ausgeschlossen sind. Die entscheidende Frage ist, wie die politische Partizipation gefördert werden kann? Die erste Antwort darauf lautet natürlich die Ausweitung des kommunalen Wahlrechts auf alle Migrant/innen bzw. die weitere Öffnung der Staatsbürgerschaft bis hin zur doppelten Staatsbürgerschaft.

Die zweite Antwort ist, dass für alle Migrant/innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit bzw. kommunales Wahlrecht bereits politische Beteiligungsmöglichkeiten bestehen, deren Vielfalt manchmal kaum zur Kenntnis genommen wird. Zu nennen sind etwa die Mitgliedschaft in Parteien, Übernahme von Parteiämtern, die Gründung von Arbeitsgemeinschaften innerhalb der Parteien etc. Die künftige Rolle der Migrant/innen in der Politik wird vor allem davon abhängen, in welchem Maße sie diese Beteiligungsmöglichkeiten wahrnehmen werden.